Bedingungen des Rabona Sportbonus
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Rabona nennt für den Sport-Erstbonus 100 % der qualifizierenden ersten Einzahlung bis höchstens 200 €, verbunden mit einer Mindesteinzahlung, Umsatzvorgaben und Quotenanforderungen.
Sportbonus und weitere Bedingungen
| Aktion | Bedingung | Angaben |
|---|---|---|
| Erstbonus | Gegenstand | Qualifizierende erste Einzahlung auf ein Wettkonto von Rabona. Der Guthabenanteil gehört zur beschriebenen Sportaktion und besitzt eigenständige Umsatz- und Quotenanforderungen. Maßgeblich sind der qualifizierende Geldbetrag und die für diesen Betrag festgelegten Bedingungen. |
| Erstbonus | Höhe der Gutschrift | 100 % des als qualifizierend gewerteten ersten Einzahlungsbetrags. Die Gutschrift ist eine bonusspezifische Rechengröße; für die Umsatzanforderung wird sie zusammen mit dem qualifizierenden Einzahlungsbetrag angesetzt. |
| Erstbonus | Obergrenze der Gutschrift | Höchstens 200 € Sportbonus. Auch bei einer Einzahlung über der für die maximale Gutschrift benötigten Summe ist der Bonusbetrag durch diese Obergrenze begrenzt. Die zusätzliche Umsatzforderung richtet sich nach den für die Aktion vorgesehenen Beträgen. |
| Erstbonus | Mindesteinzahlung | 20 € als Mindestbetrag für die erste qualifizierende Einzahlung. Ein geringerer Einzahlungsbetrag erfüllt diese Mindestanforderung der beschriebenen Sportaktion nicht. Unabhängige Mindestbeträge für gewöhnliche Einzahlungen gehören nicht zu dieser Bonusgrenze. |
| Erstbonus | Vorausgehender Einzahlungsumsatz | Der für die Aktion berücksichtigte Einzahlungsbetrag muss zunächst einmal zu einer Sportwettenquote von mindestens 1,50 umgesetzt werden. Diese erste Bedingung steht vor der anschließenden Umsatzanforderung auf die Summe aus Einzahlung und Bonus. |
| Erstbonus | Bemessungsgrundlage | Für die anschließende Umsatzvorgabe ist die gemeinsame Summe aus qualifizierender Einzahlung und Bonusgutschrift maßgeblich. Die beiden Bestandteile werden zusammengezählt und bilden eine einzige Basis, auf die der Umsatzfaktor der Aktion angewendet wird. |
| Erstbonus | Umsatzfaktor | Fünffacher Umsatz der gemeinsamen Basis aus Einzahlung und Bonus. Es zählt der dafür anrechenbare Einsatz auf Sportwetten und nicht die Höhe einer aus erfolgreichen Wettscheinen möglichen Bruttorückzahlung. |
| Erstbonus | Reihenfolge der Bedingungen | Zuerst gilt der einfache Umsatz des qualifizierenden Einzahlungsbetrags zur angegebenen Mindestquote. Danach gilt die zusätzliche fünffache Umsatzanforderung aus Einzahlung und Bonus. Beide Bedingungen beziehen sich auf unterschiedliche Rechenschritte der gleichen Sportaktion. |
| Erstbonus | Umsatzfrist | 30 Tage ab der ersten qualifizierenden Einzahlung. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die für die Aktion vorgesehenen anrechenbaren Wetten und Umsätze nach den festgelegten Regeln berücksichtigt werden können. |
| Quoten und Wettscheine | Mindestquote Einzelwette | 2,00 als Dezimalquote einer für den eigentlichen Bonusumsatz anrechenbaren Einzelwette. Die Quote bezeichnet den Kurs des konkreten Wettscheins; die Einhaltung der Quotenhöhe allein genügt nicht, wenn weitere Bedingungen der Aktion fehlen. |
| Quoten und Wettscheine | Mindestquote Kombiwette | 1,50 für jede einzelne Auswahl innerhalb einer Kombiwette. Die Prüfung bezieht sich auf die Quoten aller enthaltenen Ereignisse und nicht nur auf den multiplizierten Gesamtkurs der Kombination. |
| Quoten und Wettscheine | Unterschied der Mindestquoten | Die Quote 1,50 gilt für den ersten einfachen Einzahlungsumsatz und für jede Auswahl einer anrechenbaren Kombiwette. Für den eigentlichen Umsatz einer Einzelwette ist dagegen die höhere Grenze von 2,00 festgelegt. |
| Quoten und Wettscheine | Auswahl einer Marktart | Nur Sportwetten auf die nach den Aktionsbedingungen zulässigen Märkte können berücksichtigt werden. Zu den normalen Wettmärkten von Rabona gehören Spielausgang, Gesamtzahlen und Handicap, die jeweils durch das ausdrücklich gewählte Sportergebnis entschieden werden. |
| Quoten und Wettscheine | Abgeschlossene Wetten | Für die Umsatzzählung sind anrechenbare, regulär abgerechnete Wettscheine maßgeblich. Der Status eines noch offenen Tipps und die spätere Auswertung des betreffenden Sportereignisses gehören zur Prüfung der gültigen Umsätze. |
| Quoten und Wettscheine | Einsatz statt Bruttorückzahlung | Der qualifizierende Wetteinsatz erhöht den gezählten Umsatz. Eine erfolgreiche Wette kann eine höhere Bruttorückzahlung auslösen; deren Betrag ist jedoch nicht die Rechengröße des für die Sportaktion geforderten Einsatzumsatzes. |
| Quoten und Wettscheine | Kombinierte Wettscheine | Bei einer Kombiwette wird der gesamte Einsatz auf die gemeinsame Auswahl für den Umsatz betrachtet. Zusätzlich muss jede enthaltene Auswahl die für Kombiwetten definierte Mindestquote erfüllen. |
| Quoten und Wettscheine | Systemwette | Systemwetten werden bei Rabona als reguläre Wettart angeboten, ihr Einsatz zählt für diesen Erstbonus jedoch nicht zum anrechenbaren Umsatz. Das Ergebnis einer normalen Systemwette wird unabhängig davon anhand ihrer erfolgreichen Teilkombinationen abgerechnet. |
| Quoten und Wettscheine | Freiwette | Einsätze, die aus einer Freiwette stammen, gehören nicht zum qualifizierenden Erstbonusumsatz. Ein solcher Wettschein kann nach seinen gewöhnlichen Regeln bewertet werden, ohne die hier geforderte Umsatzsumme zu erhöhen. |
| Quoten und Wettscheine | Einsatz aus Bonusmitteln | Ein Wettschein, der mit Bonusmitteln statt mit regulär qualifizierenden Mitteln finanziert wurde, wird für den beschriebenen Erstbonus nicht als anrechenbarer Einsatz gewertet. Die Herkunft des eingesetzten Betrags ist damit eine der Ausschlussbedingungen. |
| Ausschlüsse | Skrill als Einzahlungsmethode | Einzahlungen über Skrill sind für den beschriebenen sportbezogenen Willkommensbonus ausgeschlossen. Skrill kann unabhängig davon als Zahlungsdienst im gewöhnlichen Zahlungsverkehr vorkommen; für die Qualifikation dieser Sportaktion zählt der verwendete Einzahlungsweg. |
| Ausschlüsse | Neteller als Einzahlungsmethode | Einzahlungen über Neteller qualifizieren nicht für den Erstbonus. Die Ausschlussregel bezieht sich auf den Bonus und ist von der generellen Frage zu unterscheiden, welche Geldtransfers ein Wettkonto über verschiedene Zahlungsdienste unterstützt. |
| Ausschlüsse | Cash-out | Ein durch Cash-out vorzeitig abgerechneter Wettschein erhöht den für diese Aktion geforderten Umsatz nicht. Eine gesonderte Auszahlung aus einem solchen Wettabschluss ändert nichts an seinem Ausschluss von der Bonusumsatzzählung. |
| Ausschlüsse | Stornierter Wettschein | Stornierte oder annullierte Wetten tragen nicht zum anrechenbaren Bonusumsatz bei. Die Annullierung verhindert, dass der ursprünglich eingetragene Einsatz als endgültig qualifizierender Sportwettenumsatz behandelt wird. |
| Ausschlüsse | Weitere Wette auf dasselbe Ereignis | Für ein und dasselbe Sportereignis zählt nur der erste qualifizierende Wettschein. Mehrere zeitlich nacheinander abgegebene Tipps auf dieselbe Begegnung erzeugen daher keine zusätzlichen anrechenbaren Erstbonusumsätze aus weiteren Wettscheinen. |
| Ausschlüsse | Obergrenze je Ereignis | Pro einzelnes Sportereignis sind höchstens 50 € als qualifizierender Einsatz für die beschriebene Aktion anrechenbar. Die Grenze gilt für den auf das Ereignis bezogenen anrechenbaren Betrag, nicht für einen allgemeinen Auszahlungsbetrag. |
| Ausschlüsse | Abrechnung eines ausgeschlossenen Einsatzes | Die normalen Regeln des gewählten Wettmarkts gelten weiterhin für seine Auswertung. Der Ausschluss aus dem Erstbonusumsatz betrifft allein die Anrechnung für die Aktion und verändert die sportliche Entscheidung über den Wettschein nicht. |
| Wöchentliche Aktion | Art der Aktion | Eine eigenständige wöchentliche Sportaktion als Reload für eine spätere qualifizierende Einzahlung. Die Konditionen werden getrennt vom Erstbonus mit dessen eigener qualifizierender erster Einzahlung und eigenem Umsatzfaktor behandelt. |
| Wöchentliche Aktion | Anteil der Reload-Gutschrift | 50 % des qualifizierenden Einzahlungsbetrags als Gutschrift der wöchentlichen Sportaktion. Die Gutschrift besitzt einen eigenen Maximalbetrag; die betreffende Einzahlung muss die eigens für den Reload vorgesehene Voraussetzung erfüllen. |
| Wöchentliche Aktion | Höchstbetrag des Reloads | Maximal 500 € Gutschrift im Rahmen der wöchentlichen Sportaktion. Der Höchstbetrag bezieht sich auf den Reload und nicht auf die deutlich niedrigere Obergrenze des gesonderten Erstbonus. |
| Wöchentliche Aktion | Mindestbetrag des Reloads | Qualifizierende Einzahlung ab 20 €. Die genannte Schwelle gehört zur beschriebenen wöchentlichen Aktion; ihre zugehörige Umsatzvorgabe wird unabhängig von der Berechnung des Erstbonus betrachtet. |
| Wöchentliche Aktion | Umsatzfaktor des Reloads | Sechsfacher Wettumsatz gemäß den Bedingungen der wöchentlichen Sportaktion. Dieser Faktor ist von der fünffachen Anforderung für den Erstbonus getrennt; die Zuordnung des Wettscheins zur jeweiligen Aktion ist ausschlaggebend. |
| Wöchentliche Aktion | Zeitliche Zuordnung | Die wöchentliche Wiederkehr kennzeichnet den Rhythmus des Reloads. Die Bonusberechnung und die Anrechnung von Wettumsätzen richten sich nach der einzelnen qualifizierenden Einzahlung und den Regeln der betreffenden Aktion. |
| Sport-Cashback | Bezugsgröße | Berücksichtigte Nettoverluste aus Sportwetten bilden die rechnerische Bezugsgröße dieser Aktion. Die Cashback-Regel betrifft nur die nach ihren Bedingungen einbezogenen Einsätze und Ergebnisse und verwendet keine allgemeine Auszahlungssumme als Basis. |
| Sport-Cashback | Prozentsatz | 10 % der für die Cashback-Aktion berücksichtigten Nettoverluste. Aus diesem Prozentsatz ergibt sich ein möglicher Bonusbetrag unter den weiteren Voraussetzungen, insbesondere den für die Aktion vorgesehenen Betragsgrenzen. |
| Sport-Cashback | Betragsbereich | 20 € bis 500 € als angegebener Betragsrahmen des Sport-Cashbacks. Die jeweilige Höhe hängt von der für diese Sportaktion maßgeblichen Berechnungsgrundlage und ihren besonderen Regeln ab. |
| Sport-Cashback | Umsatzanforderung | Dreifacher Umsatz für den Cashback-Bonus. Die Anforderung gehört zu dieser gesonderten Aktion und ist unabhängig vom Erstbonus und vom wöchentlichen Reload zu bewerten. |
| Sport-Cashback | Aktivierung | Innerhalb von 72 Stunden nach dem dafür relevanten Aktionszeitpunkt. Die Aktivierungsfrist ist eine gesonderte Zeitbedingung des Cashbacks; daneben besteht eine weitere Frist für die Verwendung. |
| Sport-Cashback | Verwendungsfrist | 30 Tage als Frist für die Verwendung des Cashbacks. Diese Zeitangabe gehört zu den Cashback-Bedingungen und ist unabhängig von der ebenfalls genannten, aber anders begründeten Frist des Erstbonus. |
| Weitere Sportaktionen | Vorzeitige Abrechnung | Es bestehen gesonderte Sportaktionen, in denen die Abrechnung von einer festgelegten Spielsituation vor dem üblichen Ende des Wettmarkts abhängen kann. Für die betreffende Aktion ist die dafür ausdrücklich definierte Ereignisbedingung entscheidend. |
| Weitere Sportaktionen | Bet Builder | Bei Rabona können mehrere Märkte derselben Sportbegegnung als Bet-Builder-Auswahl verbunden werden. Die sportliche Auswertung hängt von den enthaltenen Bedingungen ab; eine gesonderte Aktion kann zusätzlich besondere Regeln für solche Wettscheine vorsehen. |
| Weitere Sportaktionen | Zuordnung von Wettscheinen | Ein Wettschein kann für die normale Marktentscheidung ausgewertet werden, ohne zugleich anrechenbar für jede Sportaktion zu sein. Für den Bonusumsatz werden nur die Einsätze betrachtet, die den Regeln der konkret zugeordneten Aktion entsprechen. |
| VIP-Grenzen | Stufe Anfänger | Die Grenzen betragen 500 € als tägliche und 7.000 € als monatliche Auszahlungsobergrenze. Die Grenzwerte beziehen sich auf die Abwicklung von Auszahlungen nach den Kontobedingungen und sind nicht Teil des Bonusumsatzfaktors. |
| VIP-Grenzen | Stufe Amateur | Die Grenzen betragen 500 € täglich und 10.000 € monatlich als Auszahlungsobergrenzen. Die Grenzen bestimmen den bei dieser VIP-Stufe vorgesehenen Rahmen von Auszahlungen und nicht den Umfang anrechenbarer Sportwetteneinsätze. |
| VIP-Grenzen | Stufe Professionell | Die Grenzen betragen 800 € am Tag und 12.000 € im Monat als Auszahlungsobergrenzen. Die Zuordnung zur VIP-Stufe betrifft diese beiden Werte; Bonusbedingungen werden gesondert über die jeweilige Aktion erfasst. |
| VIP-Grenzen | Stufe Weltklasse | Die Grenzen betragen 1.000 € täglich und 15.000 € monatlich. Tagesgrenze und Monatsgrenze sind unterschiedliche Obergrenzen der Kontozahlungen und gelten jeweils innerhalb des dafür vorgesehenen Zeitraums. |
| VIP-Grenzen | Stufe Legende | Die Grenzen betragen 1.500 € am Tag und 20.000 € im Monat. Auch in dieser Stufe ist die Auszahlungsobergrenze von den Quoten- und Umsatzregeln einer eventuell vorhandenen Sportaktion getrennt. |
| VIP-Grenzen | Weitere Merkmale | Zu den weiteren Programmelementen gehören personalisierte Angebote und VIP-Manager. Sie gehören zur Beschreibung des VIP-Programms; die vertraglichen Umsatzanforderungen der einzelnen Sportaktionen ergeben sich weiterhin aus ihren jeweils eigenen Bedingungen. |

Rechenbeispiel zur Umsatzbedingung: Bei 20 € qualifizierender Einzahlung und 100 % Gutschrift beträgt der Bonus 20 €. Die gemeinsame Bemessungsgrundlage liegt bei 40 €. Ein fünffacher Umsatz verlangt damit 200 € an anrechenbaren Einsätzen. Zusätzlich gilt zuvor der einfache Umsatz der ursprünglichen Einzahlung zur vorgeschriebenen Mindestquote. Die Rechnung beschreibt nur die rechnerische Umsatzanforderung, keinen möglichen Gewinn.
Risikohinweis: Bonusbedingungen können weitere Wetteinsätze erfordern; jeder Einsatz kann vollständig verloren gehen. Sportwetten sind keine Einnahmequelle und ein Bonus verringert das Verlustrisiko nicht. Nur Geld einsetzen, dessen Verlust tragbar ist. Hinweise zu Pausen und unabhängiger Hilfe enthält die Seite zur verantwortungsvollen Spielteilnahme.







